Seit dem 28. Mai 2022 gilt in Deutschland eine klare Regel für Online-Shops mit Kundenbewertungen: Wer Bewertungen zugänglich macht, muss sagen, ob und wie er prüft, dass sie von echten Käufern oder Nutzern stammen. Dazu kommen zwei Verbote ohne Ausnahme. Dieser Leitfaden zeigt, was ein Shopify-Händler schreiben muss, wo der Text hingehört und welche Fehler bereits vor Gericht gelandet sind.
Woher die Regel kommt
Die Pflicht stammt aus der Richtlinie (EU) 2019/2161, der sogenannten Omnibus-Richtlinie. Ihr Artikel 3 ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG): Nummer 4 fügt einen neuen Artikel 7 Absatz 6 über Verbraucherbewertungen ein, Nummer 7 ergänzt die schwarze Liste in Anhang I um die Nummern 23b und 23c. Die Mitgliedstaaten mussten die Regeln bis zum 28. November 2021 umsetzen und ab dem 28. Mai 2022 anwenden (EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2019/2161).
Deutschland hat die Vorgaben inhaltsgleich in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen: in § 5b Abs. 3 UWG und in die Nummern 23b und 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG. Dieselbe Richtlinie hat auch die Preisangabenverordnung geändert. Wer Rabatte zeigt, findet die Regel zum niedrigsten Preis der letzten 30 Tage im Leitfaden zur Preisangabenverordnung für Shopify und den EU-weiten Überblick im Omnibus-Leitfaden.
Was § 5b Abs. 3 UWG verlangt
Der Wortlaut ist kurz: Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben (§ 5b UWG).
Drei Punkte sind für die Praxis entscheidend:
- Die Angabe ist eine wesentliche Information. Fehlt sie, liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG vor, weil der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung ohne diese Information trifft.
- Die Norm verlangt keine Prüfung der Echtheit. Sie verlangt eine Aussage darüber, ob geprüft wird und, wenn ja, wie. Auch „Wir prüfen nicht“ ist eine zulässige Antwort, solange sie klar formuliert ist.
- Die Pflicht trifft den Shop, der die Bewertungen auf seiner Seite zeigt, gleich, ob eine App sie gesammelt oder importiert hat.
Die beiden Verbote in Nr. 23b und 23c
Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG listet Geschäftspraktiken auf, die immer unzulässig sind. Eine Abwägung im Einzelfall findet hier nicht statt (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG).
Nr. 23b, Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen: Verboten ist die Behauptung, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Ware tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden. Das erfasst jedes Siegel wie „Verifizierter Kauf“ und jede Überschrift wie „Echte Kundenbewertungen“, hinter der kein Prüfverfahren steht.
Nr. 23c, gefälschte Verbraucherbewertungen: Verboten ist die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen sowie die falsche Darstellung von Bewertungen in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung. Darunter fallen gekaufte Bewertungen, Bewertungen von Mitarbeitern unter falschem Namen und ebenso das selektive Löschen negativer Bewertungen, wenn der Shop zugleich den Eindruck einer vollständigen Bewertungslage erweckt.
Was ein „Verifizierter Kauf“ belegen muss
Das Gesetz nennt „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“. Das ist kein Vollbeweis, aber mehr als ein gesetztes Häkchen. In einem Shopify-Shop heißt das meist: Die Bewertungsanfrage geht nur an Kunden mit abgeschlossener Bestellung, das Siegel erscheint nur bei Bewertungen über diesen Link, und Bewertungen ohne Kaufnachweis bleiben erkennbar getrennt. Wer dieses Verfahren nicht hat, darf das Siegel nicht zeigen. Wer es hat, muss es im Hinweistext beschreiben.
Was du als Shopify-Händler schreiben musst
Der Hinweistext gehört dorthin, wo die Bewertungen stehen: direkt am Bewertungs-Widget auf der Produktseite oder auf einer verlinkten Bewertungsseite, die von jedem Widget aus mit einem Klick erreichbar ist. Ein Satz tief in den AGB oder unter einer Überschrift, die niemand mit Bewertungen verbindet, verfehlt den Zweck: Die Information ist wesentlich für die Kaufentscheidung (§ 5b Abs. 3 UWG) und muss dort erreichbar sein, wo Verbraucher die Bewertungen lesen. Der Text beantwortet fünf Fragen:
- Wie werden Bewertungen gesammelt? Zum Beispiel nur per E-Mail nach einer Bestellung, oder auch über ein offenes Formular.
- Werden alle Bewertungen veröffentlicht? Auch negative, und wenn ja, wann und nach welcher Prüfung.
- Können nur Käufer bewerten oder auch andere? Und wie unterscheidest du beide Gruppen?
- Werden Bewertungen geprüft, und wie? Bestellabgleich, Stichproben, Prüfung auf Beleidigungen.
- Werden Gegenleistungen gewährt und gekennzeichnet? Rabattcode, Gratisprodukt, Gewinnspiel.
Sobald du für eine Bewertung eine Gegenleistung gewährst, muss das an der Bewertung erkennbar sein. Das OLG Frankfurt hat schon 2019 entschieden, dass bezahlte Bewertungen ohne Hinweis auf die Gegenleistung unlauter sind, weil Verbraucher davon ausgehen, dass Bewertungen ohne Gegenleistung entstehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019, 6 W 9/19, LTO-Bericht).
Judge.me, Loox, Yotpo und Co.: Wer schreibt den Text?
Die Bewertungs-Apps im Shopify App Store sammeln Bewertungen, versenden Anfragen nach der Bestellung und zeigen Siegel wie „Verified“ an. Das deckt den technischen Teil ab. Den Hinweistext nach § 5b Abs. 3 UWG liefern sie in der Regel nicht fertig, und sie kennen deine Einstellungen nicht: ob du das offene Formular aktiviert hast, ob du Bewertungen moderierst, ob du Rabatte für Bewertungen vergibst. Deshalb gilt für alle Apps:
- Prüf in den Einstellungen, welche Kanäle offen sind und wann das Siegel erscheint. Deine Beschreibung muss zur tatsächlichen Konfiguration passen.
- Füg den Hinweistext selbst ein: als Textblock unter dem Widget im Theme-Editor, als Kurzhinweis mit Link im Widget (sofern die App ein Freitextfeld bietet) und auf einer eigenen Seite „Hinweise zu Bewertungen“.
- Wenn du Bewertungen gegen Rabatt sammelst, prüf, ob die App diese Bewertungen sichtbar kennzeichnet. Sonst musst du die Funktion abschalten oder den Hinweis selbst setzen.
- Importierte Bewertungen von AliExpress, Amazon oder aus einem alten Shop haben bei dir keinen Kaufnachweis. Sie dürfen kein Siegel tragen und sollten als importiert erkennbar sein.
Welche Funktion eine App im Einzelnen bietet, ändert sich häufig. Verlass dich auf das, was dein Shop heute anzeigt, nicht auf die App-Store-Seite der App.
Durchsetzung in Deutschland: Abmahnung und Gerichte
Verstöße gegen das UWG verfolgen Mitbewerber, Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale mit Abmahnung, Unterlassungserklärung und, wenn nötig, Klage. Die Rechtsprechung zu § 5b Abs. 3 UWG ist inzwischen deutlich:
- OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2024, 6 U 59/24: Eine Angelschule warb mit „Kundenbewertungen“, ohne zu prüfen, ob die Verfasser Kunden waren. Ein Hinweis, dass die Bewertungen nicht verifiziert sind, erfüllte zwar die Informationspflicht. Die Überschrift „Kundenbewertungen“ blieb trotzdem irreführend, weil sie suggeriert, dass jede Bewertung von einem Kunden stammt. Die Berufung wurde zurückgewiesen (Besprechung IT-Recht Kanzlei, Abdruck MIR 2025).
- OLG Koblenz, Urteil vom 2. Juni 2026, 9 U 1015/25: Ein Anbieter zeigte Kundenbewertungen ohne jede Angabe zur Prüfung. Der Hinweis, dass es sich um Google-Bewertungen handelt, reichte nicht, weil er offen lässt, ob und wie die Echtheit geprüft wird (Besprechung Kanzlei Plutte).
Auf EU-Ebene prüften die Verbraucherschutzbehörden von 26 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen im Januar 2022 insgesamt 223 Websites. Bei 144 Websites konnten sie nicht bestätigen, dass die Händler ausreichende Maßnahmen gegen falsche Bewertungen ergreifen. 104 Websites informierten nicht darüber, wie Bewertungen gesammelt und verarbeitet werden. Mindestens 55 Prozent verstießen nach Einschätzung der Behörden möglicherweise gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Europäische Kommission, 20. Januar 2022).
Der häufigste Fehler ist also nicht die gefälschte Bewertung, sondern der fehlende oder versteckte Hinweistext. Er lässt sich in einer Stunde beheben.
Vorlage: Hinweistext zu Kundenbewertungen
Die folgende Vorlage ist ein Muster. Pass jeden Satz an das an, was dein Shop tatsächlich tut. Ein Satz, der nicht stimmt, ist schlimmer als ein fehlender. Verwende das Wort „Kundenbewertungen“ in Überschrift und Widget nur, wenn du den Kauf tatsächlich prüfst (OLG Köln, 6 U 59/24). Entferne vor der Veröffentlichung alle eckigen Klammern und wähl je Absatz die zutreffende Alternative.
Vorlage
Hinweise zu den Bewertungen auf dieser Seite
Bewertungen auf dieser Seite werden über unsere Bewertungs-App gesammelt. Nach dem Versand einer Bestellung erhalten Kundinnen und Kunden eine E-Mail mit einem persönlichen Link zur Bewertung. [Alternativ: Zusätzlich kann jede Person über das Formular auf der Produktseite eine Bewertung abgeben, auch ohne Kauf.]
Bewertungen, die über den Link aus der Bestell-E-Mail abgegeben wurden, kennzeichnen wir als „Verifizierter Kauf“. Bei diesen Bewertungen haben wir die Bestellung in unserem System abgeglichen. Bewertungen ohne diese Kennzeichnung haben wir nicht auf einen Kauf geprüft. [Alternativ: Wir ergreifen keine Maßnahmen, um zu prüfen, ob eine Bewertung von einer Person stammt, die das Produkt gekauft oder genutzt hat.]
Wir veröffentlichen alle eingehenden Bewertungen, positive wie negative, in der Regel innerhalb von [X] Tagen. Wir entfernen nur Bewertungen, die Beleidigungen oder personenbezogene Daten Dritter enthalten oder keinen Bezug zum Produkt haben. [Alternativ: Wir prüfen jede Bewertung vor der Veröffentlichung nach diesen Kriterien.]
Für Bewertungen gewähren wir keine Gegenleistung. [Alternativ: Kundinnen und Kunden, die eine Bewertung abgeben, erhalten einen Rabattcode über [X] Prozent, unabhängig vom Inhalt der Bewertung. Diese Bewertungen sind entsprechend gekennzeichnet.]
[Falls zutreffend: Bewertungen, die mit „importiert“ gekennzeichnet sind, stammen von [Plattform] und wurden nicht von uns auf einen Kauf geprüft.]
Stand: [Datum]
Einordnung
Die Bewertungsregel ist einer von mehreren Punkten aus der Omnibus-Richtlinie. Complimus setzt auf Shopify vier andere EU-Regeln um: den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Preissenkung, die GPSR-Produktsicherheitsangaben, den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und den Widerrufsbutton (Überblick unter /features). Bewertungen gehören nicht dazu. Der Hinweistext bleibt deine Aufgabe oder die deiner Bewertungs-App. Die englische Fassung dieses Leitfadens mit den Regeln in weiteren EU-Ländern findest du unter EU customer reviews rules for Shopify.
Häufige Fragen
Muss ich Bewertungen prüfen, bevor ich sie zeige?
Reicht ein Hinweis in den AGB oder im Impressum?
Darf ich Rabatte für Bewertungen anbieten?
Was kostet ein Verstoß?
Quellen
- § 5b UWG, Wesentliche Informationen (gesetze-im-internet.de)
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23b und 23c (gesetze-im-internet.de)
- Richtlinie (EU) 2019/2161, Art. 3 Nr. 4 und Nr. 7, Art. 7 (EUR-Lex)
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019, 6 W 9/19 (LTO)
- OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2024, 6 U 59/24 (IT-Recht Kanzlei)
- OLG Köln, 6 U 59/24, Abdruck in MIR 2025 (PDF)
- OLG Koblenz, Urteil vom 2. Juni 2026, 9 U 1015/25 (Kanzlei Plutte)
- Europäische Kommission, Sweep zu Verbraucherbewertungen, 20. Januar 2022
Stand: 4. November 2026. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
