Auf einen Blick
Startet dein Black-Friday-Sale am 27. November 2026, ist der niedrigste Preis vom 28. Oktober bis 26. November der Bezugspunkt für jeden Streichpreis und jede Prozentangabe (§ 11 PAngV). Eine Preiserhöhung kurz vorher bringt deshalb keinen größeren Rabatt, öffentliche Rabattcodes zählen als Preisermäßigung, und wer vor Cyber Monday kurz zum Normalpreis zurückkehrt, hat am Cyber Monday den Black-Friday-Preis als Bezugspunkt. Hier findest du die 30-Tage-Fenster für 2026, die typischen Fallen und eine Checkliste für deinen Shopify-Shop.
Was § 11 PAngV am Black Friday verlangt
Die Preisangabenverordnung kennt keine Sonderregeln für Black Friday. Es gilt dieselbe Vorschrift wie für jede Rabattaktion:
§ 11 Abs. 1 PAngV im Wortlaut
„Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.“
Zwei Urteile konkretisieren, was das für deine Produktseite heißt:
- Rabatte rechnest du von diesem niedrigsten Preis.Das gilt für Prozentangaben und für Werbeaussagen wie „Preis-Highlight“ (EuGH, Urteil vom 26. September 2024, C-330/23, Aldi Süd).
- Der niedrigste Preis muss klar erkennbar sein.Der BGH verlangt eine unmissverständliche, klar erkennbare und gut lesbare Angabe. Eine klein gedruckte Fußnote am Ende der Prospektseite reichte nicht (Urteil vom 9. Oktober 2025, I ZR 183/24).
Anwendungsbereich und Ausnahmen erklärt unser Leitfaden zur Preisangabenverordnung für Shopify. Hier geht es um die Woche, in der die meisten Rabatte laufen.
Dein Kalender: wann das 30-Tage-Fenster 2026 läuft
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Ermäßigung für Kunden wirksam wird. Von dort zählst du 30 Tage zurück (Verordnungsbegründung, BR-Drs. 669/21, S. 41):
- Black Week ab Freitag, 20. November: Fenster vom 21. Oktober bis 19. November.
- Black Friday am Freitag, 27. November: Fenster vom 28. Oktober bis 26. November.
- Cyber Monday am Montag, 30. November: Fenster vom 31. Oktober bis 29. November. Dein Black-Friday-Preis liegt mitten darin.
Startest du schon am Donnerstagabend, beginnt das Fenster einen Tag früher. Planst du eine Black Week, läuft dein Fenster bereits: Jeder Preis seit dem 21. Oktober kann zum Bezugspunkt werden. Im Zweifel zähl einen Tag mehr: Liegt der angegebene Preis dadurch unter dem 30-Tage-Tiefstpreis, ist das nach den Leitlinien der EU-Kommission kein Verstoß (2021/C 526/02, Abschnitt 2.1). Zu hoch darf er nie sein.
Preis vorher anheben bringt keinen größeren Rabatt
Ein typisches Muster: Ein Produkt kostet monatelang 100 €, Anfang November 130 €, und am Black Friday wirbt der Shop mit „-39 %“ für 79 €. Genau das soll die Regel verhindern. Die Verordnungsbegründung nennt ausdrücklich Preise, die vor einer Ermäßigung kurzzeitig angehoben werden, um einen größeren Rabatt vorzutäuschen (BR-Drs. 669/21, S. 39 und 41).
✕„-39 %“ gegenüber EUR 130
Vom 28. Oktober bis 1. November hast du EUR 100 verlangt. EUR 130 ist nicht der niedrigste Preis im Fenster.
✓Streichpreis EUR 100, also -21 %
Daneben gut lesbar: „Niedrigster Preis der 30 Tage vor der Preisermäßigung: EUR 100“.
Hast du im Fenster auch nur einen Tag lang 100 € verlangt, sind 100 € dein Bezugspunkt. Ein Onlineshop für Badausstattung hatte für einen Spiegel zwei Wochen vor der Rabattwerbung 393,98 € verlangt und hätte genau diesen Preis angeben müssen (LG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2026, 38 O 219/25).
Liegt die Erhöhung länger als 30 Tage zurück, fällt der alte Preis zwar aus dem Fenster. § 5 Abs. 5 UWG vermutet aber eine Irreführung, wenn der höhere Preis nur unangemessen kurz verlangt wurde. Ist streitig, ob und wie lange du den höheren Preis verlangt hast, trägst du die Beweislast. Ohne lückenlose Preishistorie hast du schlechte Karten.
Black Week, Black Friday, Cyber Monday: eine Aktion oder drei?
Beliebt ist eine Staffel: erst 10 %, am Black Friday 20 %, am Cyber Monday 30 %. Nach § 11 Abs. 2 PAngV darfst du bei einer „schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigung“ während der ganzen Aktion den Bezugspunkt behalten, der vor ihrem Beginn galt. Das klappt nur, wenn drei Dinge stimmen:
- Der Ausgangspreis ist selbst der niedrigste Preis der 30 Tage vor dem Start (BR-Drs. 669/21, S. 41).
- Der Rabatt steigt nur. Zwischendurch geht der Preis nie wieder nach oben.
- Die Aktion läuft ohne Pause durch. Die EU-Kommission legt die Ausnahme eng aus (Leitlinien, Abschnitt 4.3).
Kehrst du zwischendurch zum Normalpreis zurück, greift die Ausnahme nicht mehr, und es gilt die allgemeine Regel. Die Kommission nennt genau diesen Fall: Bei Folgeaktionen wie „Singles Day“, „Black Friday“ und „Cyber Monday“ zählt der ermäßigte Preis der früheren Aktion mit (Abschnitt 4.3).
✕„-15 % statt EUR 100“ am Cyber Monday
Der niedrigste Preis im Fenster ist der Black-Friday-Preis von EUR 79. Gemessen daran ist EUR 85 eine Erhöhung.
✓Black-Friday-Preis durchlaufen lassen
Ohne Pause bleibt EUR 100 der Bezugspunkt, auch wenn der Rabatt am Montag noch größer wird.
Den Black-Friday-Preis bis Cyber Monday weiterlaufen zu lassen, ist erlaubt, wenn du es als Verlängerung kommunizierst und nicht als neue Aktion (Leitlinien, Abschnitt 2.1). Denk auch an den Dezember: Bei einem Weihnachtssale Mitte Dezember liegen deine Black-Week-Preise noch im 30-Tage-Fenster. Mehr zu Folgeaktionen steht im Black-Friday-Leitfaden für die ganze EU (Englisch).
Rabattcodes, „20 % auf alles“ und reine Black-Friday-Banner
Viele Shopify-Shops arbeiten am Black Friday mit Codes oder automatischen Rabatten im Warenkorb statt mit Streichpreisen. § 11 gilt trotzdem, wenn die Aktion allen offensteht. Die Kommission nennt als Beispiel „Heute 20 % ermäßigt bei Verwendung des Codes XYZ“ (Leitlinien, Abschnitt 2.3).
- Banner und Kasse:Bei „20 % auf alle Winterjacken“ muss der niedrigste Preis nicht ins Banner. Es reicht, wenn jede betroffene Ware ihren niedrigsten Preis zeigt und der Rabatt an der Kasse abgezogen wird (BR-Drs. 669/21, S. 40).
- Der angezeigte Preis muss stimmen:Hast du im Fenster schon einmal reduziert, etwa mit einer Early-Black-Friday-Aktion, ist dein aktueller Preis nicht mehr der niedrigste. Dann gibst du an der Ware den niedrigeren Preis an (Leitlinien, Abschnitt 2.2). Eine deutsche Entscheidung dazu, ob ein öffentlicher Code aus dem Oktober mitzählt, ist uns nicht bekannt. Geh vorsichtshalber davon aus, dass er mitzählt, weil die Kommission solche Codes wie eine allgemeine Preisermäßigung behandelt.
- Ausnahmen:Individuelle Preisermäßigungen (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 PAngV), Rabatte aus Treueprogrammen und Aktionen wie „Kaufe 3, zahle 2“ fallen nicht unter § 11 (BR-Drs. 669/21, S. 40). Eine Aktion wie „Dieses Wochenende ausschließlich für Treuekunden 20 % ermäßigt“ zählt nach den Leitlinien aber mit (Abschnitt 2.3).
Und ein reines „Black Friday Deals“-Banner ohne Streichpreis und ohne Zahl? Die deutsche Verordnungsbegründung nimmt allgemeine Aussagen wie „Sale“ ohne messbare Ermäßigung aus. Die EU-Kommission erfasst dagegen auch „Black-Friday-Angebote“, die den Eindruck einer Ermäßigung erwecken (Abschnitt 1.1). Sobald ein Streichpreis, ein „statt“ oder eine Prozentzahl auftaucht, gilt § 11 auf jeden Fall.
UVP-Streichpreise und „bis zu -50 %“
Im Black-Friday-Trubel landet schnell die UVP im Vergleichspreisfeld, mit großem Prozent-Badge daneben. Genau hier sind sich die Gerichte uneinig:
- Das OLG Düsseldorf sah in „-23 %“ gegenüber einer unauffälligen „UVP 1.29“ eine Preisermäßigung, weil die Prospektseite als Rabattwerbung aufgemacht war (Urteil vom 18. Dezember 2025, 20 U 43/25).
- Das OLG Köln hielt „-58 %“ gegenüber einem deutlich als UVP gekennzeichneten Streichpreis für einen zulässigen Preisvergleich (Urteil vom 15. Mai 2026, 6 U 92/25).
- Das LG Düsseldorf untersagte einem Onlineshop einen Streichpreis mit „55% SOFORT SPAREN“, der nur über ein Sternchen am Seitenende als „Unverbindliche Preisangabe der Hersteller“ erklärt war (38 O 219/25).
Beide Oberlandesgerichte haben die Revision zum BGH zugelassen. Solange der BGH nicht entschieden hat, ist dieser Weg am sichersten: Kennzeichne die UVP deutlich als UVP, streich sie nicht durch und rechne keinen Rabatt von ihr. Den niedrigsten Preis der 30 Tage vor der Preisermäßigung zeigst du getrennt davon. Die Verordnungsbegründung erlaubt UVP-Vergleiche, wenn klar ist, dass es kein Rabatt auf deinen eigenen Preis ist (BR-Drs. 669/21, S. 40).
Für „bis zu“-Aussagen gilt das Irreführungsverbot des UWG. Als mögliche Irreführung nennt die Kommission „bis zu 70 % reduziert“, wenn nur wenige Artikel so stark reduziert sind (Leitlinien, Abschnitt 3). Der Höchstwert sollte also für einen spürbaren Teil der reduzierten Artikel gelten.
So sieht ein sauberer Black-Friday-Preis im Shopify-Shop aus
Je nach Theme erscheint der Vergleichspreis (compare_at_price) durchgestrichen, oft mit Prozent-Badge. Dieser Wert muss zum Fenster passen:
- Pro Variante:Kostet Größe 46 mehr als Größe 38, zählt der Preis der jeweiligen Größe (BR-Drs. 669/21, S. 41).
- Pro Vertriebskanal:Maßgeblich ist der Preis im Kanal, in dem du den Rabatt ankündigst (ebenda). Hast du in Shopify Markets eigene Preise pro Land, rechne jeden Markt getrennt.
- Prozente vom Streichpreis,nicht von der UVP oder einem älteren Listenpreis (C-330/23).
- Label direkt am Preis,gut lesbar und ohne Sternchen, zum Beispiel „Niedrigster Preis der 30 Tage vor der Preisermäßigung: 99,99 €“. Vorgeschrieben ist der Zusatz nicht, seit dem BGH-Urteil zur Klarheit aber die sichere Variante.
Was droht, wenn der Streichpreis nicht stimmt
- Abmahnung nach dem UWG.Abmahnen dürfen Mitbewerber, eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Kammern (§ 8 Abs. 3 UWG). Sie sollen abmahnen, bevor sie klagen (§ 13 Abs. 1 UWG). Im BGH-Fall klagte die Wettbewerbszentrale, im EuGH-Verfahren die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der BGH wertet einen Verstoß gegen § 11 als Vorenthalten einer wesentlichen Information (§§ 5a, 5b UWG). Folgen: eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, die Abmahnkosten, wenn die Abmahnung berechtigt ist (§ 13 Abs. 3 UWG), und bei Verstößen gegen ein gerichtliches Verbot ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € je Zuwiderhandlung (§ 890 ZPO). Im Düsseldorfer Spiegel-Fall lag der Streitwert bei 50.000 €.
- Bußgeld der Behörde.Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 11 Abs. 1 ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 20 Nr. 1 PAngV). Die Geldbuße beträgt nach § 3 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 bis zu 25.000 €, bei Fahrlässigkeit höchstens die Hälfte (§ 17 Abs. 2 OWiG). Sie soll den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Verstoß übersteigen. Reicht der Rahmen dafür nicht aus, kann er überschritten werden (§ 17 Abs. 4 OWiG).
Die oft genannten 4 % des Jahresumsatzes stehen in § 19 UWG. Sie gelten nur für weitverbreitete Verstöße und nur im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsmaßnahme nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/2394, nicht für die PAngV als solche.
Checkliste bis zum 27. November
- Ab dem 28. Oktober keine Preiserhöhungen mehr für Sale-Produkte. Für eine Black Week läuft das Fenster schon seit dem 21. Oktober.
- Für jede Variante den niedrigsten Preis aus dem Fenster ermitteln, frühere Aktionen und öffentliche Codes eingeschlossen.
compare_at_priceauf diesen Wert setzen oder darunter, nie darüber.- Prozent-Badges, Banner, Newsletter und Anzeigen vom Streichpreis aus rechnen.
- Label direkt am Preis, keine durchgestrichene UVP mit Rabatt-Badge.
- Cyber Monday festlegen: durchlaufen lassen, ohne Pause weiter reduzieren oder den Black-Friday-Preis als neuen Bezugspunkt nehmen.
- Preisstand vor dem Start sichern, etwa per Produkt-Export (CSV) aus dem Shopify-Admin.
Complimus speichert ab der Installation jeden Tag den Preis jeder Variante, getrennt pro Shopify-Markt, und zeigt neben dem Aktionspreis den niedrigsten Preis der 30 Tage vor der Preisermäßigung. Den Text des Labels legst du selbst fest. In den ersten 30 Tagen nutzt die App deinen Vergleichspreis, weil die eigene Historie erst nach 30 Tagen vollständig ist. Für den Black Friday am 27. November deckt sie das ganze Fenster ab, wenn du die App spätestens am 28. Oktober installierst. Details auf der Seite zum Omnibus-Vorpreis.
Österreich: § 9a Preisauszeichnungsgesetz
In Österreich gilt dieselbe EU-Regel über § 9a PrAG: Wer bei Sachgütern Preisermäßigungen in Beträgen oder Prozenten bekanntgibt, muss den niedrigsten Preis der 30 Tage vor der Ermäßigung im selben Vertriebskanal angeben. Bei schrittweise steigenden Ermäßigungen bleibt der Ausgangspreis der Bezugspunkt, und für Ware, die seit weniger als 30 Tagen am Markt ist, zählt der niedrigste Preis seit Markteintritt. Öffentliche Rabattcodes sind laut FAQ des Wirtschaftsministeriums (BMWET) erfasst.
Seit 1. Juli 2026 sieht § 15 PrAG eine Geldstrafe bis 2.500 € vor, maximal bis 10.000 €, bei Wiederholung bis 3.750 €, maximal bis 15.000 €. Vorher muss die Behörde dich schriftlich auffordern, den Fehler zu beheben (§ 15 Abs. 1a PrAG).
Häufige Fragen
Welche 30 Tage zählen für Black Friday 2026?
Darf ich die Preise im Oktober anheben und am Black Friday reduzieren?
Gilt § 11 PAngV auch für Rabattcodes am Black Friday?
Darf ich am Black Friday mit der UVP werben?
Muss neben dem Streichpreis ein Hinweis auf die 30 Tage stehen?
Darf ich den Begriff „Black Friday“ überhaupt verwenden?
