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Omnibus Compliance Guide

30-Tage-Tiefstpreis (§ 11 PAngV) berechnen: Anleitung für Shopify-Händler

Wer in Deutschland einen Streichpreis, ein Prozentzeichen oder das Wort 'Sale' zeigt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Diese Seite erklärt die Berechnung: die Regel in § 11 PAngV, drei Beispiele mit Datum und Eurobeträgen, die Sonderfälle und der Grund, warum der Vergleichspreis in Shopify nicht dieser Tiefstpreis ist. Die vollständige Übersicht über alle Pflichten der Preisangabenverordnung findest du im PAngV-Leitfaden für Shopify, die Besonderheiten der Rabattwoche im Black-Friday-Leitfaden.

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8 min
Source
Directive (EU) 2019/2161 + Commission Notice 2021/C 526/02

Wer in Deutschland einen Streichpreis, ein Prozentzeichen oder das Wort „Sale“ zeigt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben. Diese Seite erklärt die Berechnung: die Regel in § 11 PAngV, drei Beispiele mit Datum und Eurobeträgen, die Sonderfälle und der Grund, warum der Vergleichspreis in Shopify nicht dieser Tiefstpreis ist. Die vollständige Übersicht über alle Pflichten der Preisangabenverordnung findest du im PAngV-Leitfaden für Shopify, die Besonderheiten der Rabattwoche im Black-Friday-Leitfaden.

Die Regel: § 11 Abs. 1 PAngV

Wer gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise angeben muss, hat bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware auch den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er „innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung“ gegenüber Verbrauchern angewendet hat (§ 11 PAngV). Die Vorschrift setzt Artikel 6a der Preisangabenrichtlinie 98/6/EG um, den die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 eingefügt hat.

Drei Punkte entscheiden die Berechnung:

  • Gesamtpreis. Es zählt der Preis, den Kunden tatsächlich zu zahlen hatten, inklusive Umsatzsteuer. Ein öffentlicher Rabattcode senkt diesen Preis.
  • 30 Tage vor der Ermäßigung. Das Fenster endet am Tag vor dem Start der Aktion. Frühere Aktionspreise innerhalb dieses Fensters zählen mit.
  • Angewendet. Es kommt auf den tatsächlich verlangten Preis an, nicht auf den Vergleichspreis, die unverbindliche Preisempfehlung oder einen Preis, den du nie verlangt hast.

Was als Preisermäßigung gilt

Die Kommission nennt in ihren Leitlinien zu Artikel 6a (Abschnitt 1.1) die typischen Formen: ein Prozentsatz („20 % reduziert“), ein Betrag („10 EUR reduziert“), ein neuer Preis neben dem durchgestrichenen alten Preis („jetzt 50 EUR statt 100 EUR“) und jede andere Verkaufstechnik, die eine Senkung des eigenen Preises mitteilt (Leitlinien 2021/C 526/02)). Ein „Sale“-Banner über einer Kollektion ist deshalb ebenso eine Bekanntgabe wie ein Streichpreis auf der Produktseite.

Der reine Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers fällt unter das UWG, nicht unter § 11 PAngV. Streichst du daneben zusätzlich deinen eigenen alten Preis durch, greift § 11 PAngV.

Die Sonderfälle in § 11 PAngV

Schrittweise Preisermäßigung (§ 11 Abs. 2). Senkst du den Gesamtpreis ohne Unterbrechung in mehreren Stufen, darf während der Aktion der niedrigste Gesamtpreis der 30 Tage vor der ersten Stufe der Bezugspreis bleiben. Bedingung ist, dass der Preis fortlaufend sinkt. Geht er zwischendurch wieder hoch, endet die Kette.

Individuelle Preisermäßigungen (§ 11 Abs. 4 Nr. 1). Ein persönlicher Rabatt, etwa ein Gutschein nur für eine Kundin, löst die Pflicht nicht aus. Ein Code, den jeder Besucher sieht und nutzen kann, ist nicht individuell.

Verderbliche Waren (§ 11 Abs. 4 Nr. 2). Schnell verderbliche Waren und Waren mit kurzer Haltbarkeit sind ausgenommen, wenn der Preis wegen des drohenden Verderbs gesenkt wird und das für Verbraucher klar erkennbar ist. Saisonware wie Winterjacken ist nicht verderblich (Leitlinien, Abschnitt 4.1).

Neue Produkte. Artikel 6a Abs. 4 der Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten eine kürzere Frist für Waren, die seit weniger als 30 Tagen angeboten werden. § 11 PAngV enthält dazu keine eigene Regel. In der Praxis gilt: Der niedrigste Gesamtpreis, den du seit dem ersten Angebotstag verlangt hast, ist der Bezugspreis, weil es keinen anderen angewendeten Preis gibt.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: einfache Ermäßigung. Ein Rucksack kostet seit dem 1. September 2026 durchgehend 79,00 €. Am 21. Oktober 2026 senkst du den Preis auf 59,00 €. Das 30-Tage-Fenster läuft vom 21. September bis zum 20. Oktober. Der niedrigste Gesamtpreis in diesem Fenster ist 79,00 €. Die Anzeige lautet: 59,00 €, niedrigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage 79,00 €, Ermäßigung 25 %.

Variante: Vom 10. bis 12. Oktober lief ein Blitzverkauf zu 65,00 €. Dann ist der niedrigste Gesamtpreis im Fenster 65,00 €, und die Ermäßigung beträgt nur 9 %. Ein Streichpreis von 79,00 € wäre falsch, auch wenn der Preis 27 Tage lang galt.

Beispiel 2: gestaffelte Ermäßigung. Eine Lampe kostet seit dem 1. Oktober 2026 durchgehend 120,00 €. Am 3. November senkst du auf 99,00 €, am 10. November auf 89,00 €, am 17. November auf 79,00 €. Der Preis sinkt ohne Unterbrechung. Nach § 11 Abs. 2 PAngV darf 120,00 € während der gesamten Staffel der Bezugspreis bleiben: 18 %, 26 % und 34 % Ermäßigung. Setzt du den Preis stattdessen am 12. November auf 120,00 € zurück und senkst ihn erst am 20. November erneut, ist die Kette unterbrochen. Für die neue Ermäßigung zählt wieder der niedrigste Gesamtpreis der 30 Tage davor, also 89,00 €.

Beispiel 3: Produkt seit 10 Tagen im Shop. Ein Pullover ging am 25. Oktober 2026 für 49,00 € online. Am 4. November senkst du auf 39,00 €. Innerhalb der 30 Tage vor der Ermäßigung gab es nur einen Preis, 49,00 €. Er ist der Bezugspreis, die Ermäßigung beträgt 20 %. Galt zum Start vom 25. bis 27. Oktober ein Einführungspreis von 44,00 €, ist 44,00 € der niedrigste Gesamtpreis, und die Ermäßigung beträgt 11 %.

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Wie der Bezugspreis aussehen muss

Der BGH hat am 9. Oktober 2025 entschieden, dass die Werbung mit einer Preisermäßigung unlauter ist, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage nicht in „unmissverständlicher, klar erkennbarer und gut lesbarer Weise“ angegeben wird (I ZR 183/24, Pressemitteilung 184/2025). Im entschiedenen Fall stand ein Streichpreis von 6,99 € mit „-36 %“ neben dem Aktionspreis von 4,44 €. Eine kleingedruckte Fußnote nannte 6,99 € als „bisheriger 30-Tage-Bestpreis“ und das beworbene Produkt mit 4,44 € nur als Ausnahme. Der tatsächliche Tiefstpreis der letzten 30 Tage war 4,44 €. Das genügte nicht.

Eine eigene, beschriftete Zeile schreibt § 11 PAngV nicht vor. Das OLG Hamburg hat 2022 einen Streichpreis ohne Zusatz genügen lassen, wenn er tatsächlich der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage ist (Beschluss vom 12. Dezember 2022, 3 W 38/22). Die Pflicht lautet also: Der gezeigte Bezugspreis muss der 30-Tage-Tiefstpreis sein, und er muss klar sein. Ein kurzes Label wie „Niedrigster Preis der letzten 30 Tage“ ist die sichere Gestaltung, vor allem wenn daneben eine unverbindliche Preisempfehlung oder ein zweiter Preis steht.

Für Prozentangaben gilt seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-330/23 (Aldi Süd) vom 26. September 2024: Eine Ermäßigung, die als Prozentsatz oder als Werbeaussage wie „Preis-Highlight“ bekannt gegeben wird, ist auf der Grundlage des niedrigsten Preises der mindestens 30 Tage vor der Ermäßigung zu bestimmen (Pressemitteilung 152/24). Den Tiefstpreis nur zusätzlich zu nennen und den Prozentsatz vom letzten Preis zu berechnen, reicht nicht.

Warum der Vergleichspreis in Shopify nicht der 30-Tage-Tiefstpreis ist

Shopify hat pro Variante ein Feld „Vergleichspreis“ (compare-at price). Das Theme zeigt es durchgestrichen neben dem Preis und rechnet daraus den Prozentsatz. Das Feld ist eine freie Eingabe. Shopify prüft nicht, ob dieser Betrag jemals verlangt wurde, und kennt deine Preishistorie nicht. Hast du in den letzten 30 Tagen einen Aktionspreis, einen abweichenden Preis in einem Shopify-Markt oder einen öffentlichen Rabattcode genutzt, liegt der niedrigste Gesamtpreis meist unter dem Vergleichspreis. Streichpreis und Prozentangabe sind dann zu hoch. Bei mehreren Shopify Markets kommt hinzu: Der Tiefstpreis gilt pro Land und Währung, das Feld kennt nur einen Wert.

Wie Complimus den Tiefstpreis berechnet und zeigt

Complimus speichert ab der Installation jeden Tag den Preis jeder Variante, getrennt je Shopify-Markt. Senkst du den Preis eines Produkts, zeigt das Widget den niedrigsten Preis aus den 30 Tagen vor der Aktion neben dem Aktionspreis, mit Prozentangabe. Label, Stil und Übersetzungen bestimmst du. Ein optionales Aufklappfenster listet die Preisänderungen der letzten 30 Tage mit Datum.

Weitere Punkte, die für die Berechnung zählen:

  • Öffentliche Rabattcodes werden standardmäßig mitgerechnet. Einzelne Codes kannst du ein- oder ausschließen.
  • Regeln je Land: Länge des Vergleichszeitraums, maximale Aktionsdauer und Rücksetzregel, etwa die Neuberechnung bei jeder Preisänderung in Polen.
  • Vergleichspreise, die gegen die Regel verstoßen, lassen sich gesammelt korrigieren oder entfernen. Eine CSV-Liste und E-Mail-Warnungen an bis zu drei Adressen zeigen betroffene Produkte.
  • In den ersten 30 Tagen nach der Installation fehlt die eigene Historie. Complimus nutzt dann den Vergleichspreis und wechselt danach auf die gespeicherte Historie. Installiere die App deshalb mindestens 30 Tage vor der nächsten Aktion.
  • Die Preishistorie liegt in Metafeldern deines Shops und bleibt nach einer Deinstallation erhalten.

Das Tiefstpreis-Modul ist für bis zu 100 Produkte kostenlos, in den Tarifen Business und Plus unbegrenzt. Alle Module findest du unter Funktionen.

Bußgeld und Abmahnung

Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PAngV ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 PAngV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (§ 20 PAngV). Die Geldbuße beträgt nach § 3 Abs. 2 WiStG bis zu 25.000 Euro (§ 3 WiStG).

In der Praxis ist die Abmahnung das größere Risiko. Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände wie die Wettbewerbszentrale und Verbraucherverbände können nach § 8 UWG Unterlassung verlangen. Beide Leitentscheidungen oben stammen aus solchen Verfahren: Die Wettbewerbszentrale klagte vor dem BGH, eine Verbraucherzentrale in der Rechtssache C-330/23.

Häufige Fragen

Zählt ein Rabattcode zum niedrigsten Gesamtpreis?

Ein öffentlicher Code, den jeder Kunde nutzen konnte, senkt den angewendeten Preis und zählt mit. Ein individueller Rabatt für eine einzelne Person fällt unter § 11 Abs. 4 Nr. 1 PAngV und zählt nicht.

Darf ich im Sale den Prozentsatz vom Vergleichspreis berechnen?

Nur wenn der Vergleichspreis zugleich der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage ist. Nach dem EuGH-Urteil C-330/23 ist jede Prozentangabe vom 30-Tage-Tiefstpreis aus zu berechnen.

Muss ich den Tiefstpreis mit einem Label kennzeichnen?

§ 11 PAngV verlangt kein bestimmtes Label. Der Bezugspreis muss der 30-Tage-Tiefstpreis sein und klar erkennbar bleiben (BGH I ZR 183/24, OLG Hamburg 3 W 38/22). Ein kurzes Label direkt am Preis ist die sichere Gestaltung.

Was gilt, wenn eine Aktion länger als 30 Tage läuft?

Der Bezugspreis bleibt der niedrigste Gesamtpreis aus den 30 Tagen vor dem Start der Aktion. Er wandert nicht mit dem Aktionspreis nach unten. Weitere Fälle zur Rabattwoche stehen im Black-Friday-Leitfaden, die englische Fassung dieser Regel unter 30-day prior price rule.

Quellen

Stand: 4. November 2026. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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