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EU Guarantee Notice Guide

EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Leitfaden für Shopify-Händler

Seit dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, vor der Bestellung die amtliche EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen, farbig und unverändert. Das GARAN-Label kommt dazu, wenn der Hersteller kostenlos mehr als zwei Jahre Haltbarkeitsgarantie auf die ganze Ware gibt. Hier steht, was Art. 246a EGBGB und § 312j BGB verlangen und wie du beides in Shopify umsetzt.

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Source
Directive (EU) 2024/825 + Implementing Regulation (EU) 2025/1960

Auf einen Blick

Seit dem 27. September 2026 musst du in deinem Shopify-Shop vor der Bestellung auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen, mit der amtlichen EU-Grafik, die viele Händler „EU-Gewährleistungslabel“ nennen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB). Die Grafik darf nicht verändert werden. Online zeigst du sie farbig, gut sichtbar und im deutschsprachigen Shop in der deutschen Fassung. Das GARAN-Label kommt nur dazu, wenn der Hersteller ohne Aufpreis eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die ganze Ware gibt und dir das mitteilt (Nr. 11a). Dann gehört es zum Produkt und noch einmal direkt vor den Bestellbutton (§ 312j Abs. 2 BGB).

Gewährleistungslabel, Mitteilung, GARAN: was ist was

Weder das EGBGB noch die EU-Verordnung sprechen von einem „Gewährleistungslabel“. Gemeint sind zwei Grafiken aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Die Verordnung grenzt selbst ab: Die Mitteilung ist „ein obligatorischer Hinweis an der Verkaufsstelle“, die Kennzeichnung betrifft „eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie“ (Erwägungsgrund 2).

Die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das GARAN-Label für die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers im Vergleich.
 „EU-Gewährleistungslabel“ (Mitteilung)GARAN-Label (Kennzeichnung)
Amtlicher NameHarmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Anhang I)Harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie (Anhang II)
Worum es gehtDie gesetzliche Gewährleistung für alle WarenEin freiwilliges Haltbarkeitsversprechen des Herstellers
Wer haftetDu als VerkäuferDer Hersteller, direkt gegenüber dem Käufer
DauerZwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB)Was der Hersteller gewährt. Ein Label gibt es erst ab mehr als zwei Jahren
Pflicht im ShopImmer, wenn du Waren an Verbraucher verkaufstNur bei Produkten mit passender Herstellergarantie
Wo onlineHervorgehoben vor der Bestellung, etwa auf der ProduktseiteBeim Produkt und unmittelbar vor dem Bestellbutton

Die Rechtsgrundlage: Art. 246a EGBGB

Die neuen Informationspflichten aus der Richtlinie (EU) 2024/825 hat Deutschland mit dem Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) umgesetzt. Artikel 3 ergänzt Art. 246 und 246a EGBGB, Artikel 1 Nummer 5 erweitert § 312j Abs. 2 BGB. Beides gilt seit dem 27. September 2026 (Art. 10 Abs. 3), dem Tag, ab dem auch die Durchführungsverordnung gilt (deren Art. 3).

Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 EGBGB im Wortlaut (Auszug)

„11. das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine wichtigsten Elemente, einschließlich seiner Mindestdauer von zwei Jahren, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 in der Fassung vom 25. September 2025,

11a. wenn der Hersteller dem Verbraucher eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Informationen dem Unternehmer zur Verfügung stellt, die Information, dass für diese Ware eine solche Garantie gilt, deren Dauer und einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Kennzeichnung nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 in der Fassung vom 25. September 2025,“

Den Zeitpunkt regelt Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB: „vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise“. Für das GARAN-Label kommt § 312j Abs. 2 BGB dazu: Du musst es „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ zeigen. Die Mitteilung nach Nr. 11 steht nicht auf dieser Liste.

Die Pflicht trifft jeden, der Waren im Fernabsatz an Verbraucher verkauft, ohne Ausnahme nach Größe oder Umsatz. Richtet sich ein Shop aus dem Ausland an Kunden in Deutschland, gilt in der Regel deutsches Verbraucherrecht (Art. 6 Rom-I-Verordnung).

Was die Mitteilung sagt und warum du nichts ändern darfst

Die deutsche Fassung beginnt mit „Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.“ Dann erklärt sie:

  • wann Käufer Rechte haben, etwa wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht;
  • dass Verkäufer kostenlos nachbessern oder Ersatz liefern müssen, in bestimmten Fällen auch den Preis mindern oder den Kaufpreis voll erstatten;
  • dass manche Länder längere Fristen haben und für gebrauchte Waren eine kürzere Frist gelten kann, aber nicht unter einem Jahr;
  • dass Käufer sich mit Kaufnachweis so bald wie möglich beim Verkäufer melden sollen;
  • dass es zusätzlich Garantien geben kann, etwa mit dem GARAN-Label.

Ein QR-Code und die Adresse europa.eu/youreurope/garantien führen zum Portal „Ihr Europa“. Anhang I der Verordnung ist streng: „Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar“, und online muss sie „farbig (RGB)“ sein. Die unverbindlichen Praxis-Leitlinien der EU-Kommission (April 2026) ergänzen: bei normaler Anzeigegröße lesbar, dazu immer ein klickbarer Link zum Ziel des QR-Codes.

Eine Sprachfassung schreibt die Verordnung nicht vor. Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB verlangt aber klare und verständliche Information, also im deutschen Shop die deutsche Fassung. Inhaltlich passt sie zum deutschen Recht: zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB). Bei gebrauchten Waren lässt sich die Frist nur durch gesonderte Vereinbarung verkürzen, auf nicht weniger als ein Jahr (§ 476 Abs. 2 BGB).

Wo die Mitteilung im Shop stehen muss

Das Gesetz sagt „in hervorgehobener Weise“ und vor der Bestellung, nennt aber keine Seite. Erwägungsgrund 28 der Richtlinie (EU) 2024/825 nennt für den Onlinehandel als Beispiel eine „allgemeine Erinnerung auf der Website des Unternehmers“. Die Leitlinien der Kommission zeigen drei Beispiele: Produktübersicht, Kopfzeile der Website und Checkout, jeweils mit einem kurzen Satz, etwa „Deine Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung“, der die Grafik beim ersten Klick oder Mouseover öffnet.

Händlerbund und IHK Berlin lesen „hervorgehoben“ strenger. Der Händlerbund rät (Stand 24. Oktober 2026), die Mitteilung vollständig sichtbar statt ausklappbar einzubinden; ein Footer-Link genüge nicht. Die IHK Berlin hält einen Hinweis in den AGB für nicht ausreichend, ein Dropdown-Menü dürfte ihrer Ansicht nach ebenfalls nicht genügen. Eine Gerichtsentscheidung dazu haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.

Unsere Einschätzung: Die Produktseite, nah am Kaufbutton, ist der naheliegende Ort, weil fast jeder Käufer dort vorbeikommt. Ob die Grafik dort direkt sichtbar sein muss oder ein klar beschrifteter Klick genügt, ist offen: Die Leitlinien der Kommission zeigen den Klick, Händlerbund und IHK Berlin sehen das kritisch. Klär die Variante für deinen Shop mit deinem Rechtsberater.

Dazu kommt die Bestellbestätigung: Nach § 312f Abs. 2 BGB muss sie die Angaben aus Art. 246a EGBGB enthalten, wenn du sie nicht schon vorher auf einem dauerhaften Datenträger gegeben hast. Die Kommission empfiehlt ausdrücklich, Mitteilung und Label in die Bestätigungs-E-Mail aufzunehmen.

Das GARAN-Label: wann du es brauchst

„GARAN“ ist der offizielle Titel des Labels. Du musst es zeigen, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Der Hersteller gibt die Garantie, nicht du als Händler.
  • Sie kostet den Käufer nichts extra.
  • Sie gilt für die gesamte Ware, nicht nur für ein Bauteil.
  • Sie läuft länger als zwei Jahre.
  • Der Hersteller hat dir diese Information zur Verfügung gestellt.

Aktiv suchen musst du nicht. Nach Erwägungsgrund 26 der Richtlinie sollte der Händler „nicht verpflichtet sein, z. B. auf produktspezifischen Websites aktiv nach diesen Informationen des Herstellers zu suchen“. Steht die Garantie aber auf dem Karton oder im Datenblatt des Herstellers, liegt sie dir nach unserer Lesart vor. Und wer unter eigener Marke verkauft oder Ware in die EU importiert, ist selbst Hersteller (Art. 2 Nr. 14c der Verbraucherrechte-Richtlinie mit Art. 2 Nr. 4 der Richtlinie (EU) 2019/771).

Brauchst du das GARAN-Label?

Ja: eine Kaffeemaschine, deren Hersteller laut Verpackung kostenlos fünf Jahre Haltbarkeitsgarantie auf das ganze Gerät gibt.

Ja: dein Rucksack unter eigener Marke mit drei Jahren kostenloser Garantie auf den ganzen Rucksack.

Nein: zehn Jahre Garantie nur auf den Motor.

Nein: eine Verlängerung auf drei Jahre, die der Käufer für 29 € dazubucht.

Editierbar sind nur Jahre (laut Leitlinien auch halbe, etwa 2,5), Marke und Modellkennung. Online muss das Label farbig sein. Eine kompakte, geschachtelte Version ist erlaubt, aber das volle Label muss „beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen“ (Anhang II). Für den Onlinehandel nennt Erwägungsgrund 28 als Beispiel den Platz „direkt neben dem Bild der Ware“, und nach § 312j Abs. 2 BGB erscheint es noch einmal unmittelbar vor der Bestellung.

So setzt du es in Shopify um

In der Shopify-Hilfe haben wir keine eingebaute Einstellung für Mitteilung oder Label gefunden (Stand 27. Oktober 2026). Du arbeitest also mit Theme, E-Mail-Vorlagen oder einer App:

  1. Sortiment prüfen. Physische Waren bekommen die Mitteilung. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen genügt ein schlichter Hinweis (Nr. 11b).
  2. Offizielle Dateien laden. Mitteilung in allen Amtssprachen und GARAN-Vorlage gibt es auf der Downloadseite der EU-Kommission. Für deinen Shop brauchst du die Farbversion.
  3. Produktseite. Füge im Theme-Editor auf der Produktvorlage einen Block hinzu, etwa „Benutzerdefiniertes Liquid“ oder einen App-Block, nah am Kaufbutton, mit lesbarer Grafik und Link zu „Ihr Europa“.
  4. GARAN-Label. Leg ein Produkt-Metafeld für das Label an, befülle es bei passenden Produkten und gib es über eine dynamische Quelle neben den Produktbildern aus.
  5. Checkout. Checkout-UI-Erweiterungen auf den Schritten Information, Versand und Zahlung gibt es laut Shopify-Entwicklerdokumentation nur für Shopify Plus. Ohne Plus fehlt dir dort diese Möglichkeit. Zeig das Label dann auf Produkt- und Warenkorbseite und kläre mit deinem Rechtsberater, ob das für § 312j Abs. 2 BGB genügt.
  6. Bestellbestätigung. Öffne unter Einstellungen und Benachrichtigungen die Vorlage der Bestellbestätigung, bearbeite den Code und füge die Mitteilung ein, bei passenden Produkten auch das Label.
  7. Testen. Prüf auf dem Smartphone und in jeder Shopsprache, ob die Grafik lesbar ist und der Link funktioniert.

Mit Complimus

Das Gewährleistungsmodul von Complimus zeigt die offizielle Grafik der Mitteilung auf deinen Produktseiten, in der Sprache deines Käufers. Bei Produkten, für die du eine längere Herstellergarantie hinterlegst, ergänzt es das GARAN-Label mit Dauer, Marke und Modell. Produkte kannst du nach Tags, Produkttyp oder Land ausnehmen, digitale Produkte und Geschenkkarten bleiben automatisch außen vor. Der Block hat einen eigenen Titel und Stil. Du kannst ihn aufklappbar einbinden oder dauerhaft sichtbar lassen: Ohne die Aufklapp-Option ist die Mitteilung immer vollständig zu sehen, so wie es der Händlerbund empfiehlt. Das Modul ist kostenlos und unbegrenzt in jedem Tarif. Die App deckt die Produktseite ab. Bestellbestätigung und Checkout richtest du selbst ein.

Typische Fehler

  • Eigene Gestaltung: selbst übersetzt, neu gesetzt, zugeschnitten oder mit Logo.
  • Schwarz-weiß oder als Miniatur: Online gehört die lesbare Farbversion hin.
  • Nur in den AGB oder im Footer statt hervorgehoben vor der Bestellung.
  • Ein eigenes Badge „2 Jahre Garantie“ statt der amtlichen Mitteilung.
  • GARAN für die falsche Garantie: Händlergarantie, bezahlte Verlängerung, ein Bauteil oder höchstens zwei Jahre.
  • Keine Mitteilung in der Bestellbestätigung.

Was bei Verstößen droht

Fehlen Mitteilung oder Label, kann das unlauter sein, als Rechtsbruch (§ 3a UWG) oder als Vorenthalten wesentlicher Informationen (§ 5a Abs. 1 mit § 5b Abs. 4 UWG). Dann drohen vor allem Abmahnungen:

  • Verbände und Kammern: Eingetragene Wirtschaftsverbände, qualifizierte Verbraucherverbände und Kammern können abmahnen (§ 8 Abs. 3 UWG), qualifizierte Verbraucherverbände zudem nach §§ 2, 3 UKlaG auf Unterlassung klagen.
  • Mitbewerber: Sie können abmahnen, aber für Verstöße gegen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG). Bei der ersten Abmahnung ist eine Vertragsstrafe ausgeschlossen, wenn du in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigst (§ 13a Abs. 2 UWG).
  • Bußgeld: Art. 246e EGBGB sieht bis 50.000 € vor, bei mehr als 1,25 Mio. € Jahresumsatz bis 4 % des Umsatzes in den betroffenen EU-Staaten. Das gilt aber nur für weitverbreitete Verstöße im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsmaßnahme nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/2394. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz.

Österreich: § 4 FAGG

In Österreich steht dieselbe Pflicht in § 4 Abs. 1 Z 12 und 12a FAGG, mit der Mitteilung als Anhang II und dem Label als Anhang III. Das Label muss nach § 8 Abs. 1 FAGG unmittelbar vor der Vertragserklärung erscheinen. Die Regeln gelten für Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden (§ 20 Abs. 6 FAGG, BGBl. I Nr. 59/2026). Wer die Informationspflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt, riskiert eine Geldstrafe bis 1.450 € (§ 19 Abs. 1 Z 1 FAGG).

Checkliste für deinen Shopify-Shop

  • Jede Produktseite mit physischer Ware zeigt die amtliche Mitteilung, farbig und auf Deutsch.
  • Die Grafik ist auf dem Smartphone lesbar und verlinkt auf „Ihr Europa“.
  • Herstellergarantien aus Verpackung und Datenblatt sind geprüft, eigene Marken eingeschlossen.
  • Passende Produkte zeigen das GARAN-Label mit Jahren, Marke und Modell neben den Produktbildern.
  • Das Label erscheint auch unmittelbar vor dem Bestellbutton, oder die Lösung ist rechtlich geklärt.
  • Die Bestellbestätigung enthält die Mitteilung und, wo nötig, das Label.

Häufige Fragen

Was ist das EU-Gewährleistungslabel?

So nennen Händler meist die „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“: eine amtliche EU-Grafik aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 mit dem Titel „Gesetzliche Gewährleistung“. Onlineshops müssen sie nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB in hervorgehobener Weise zeigen.

Seit wann ist die Gewährleistungsmitteilung Pflicht?

In Deutschland seit dem 27. September 2026 (Art. 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28). In Österreich gilt die Pflicht für Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden (§ 20 Abs. 6 FAGG).

Wo muss die Mitteilung in meinem Shopify-Shop stehen?

Das Gesetz verlangt „in hervorgehobener Weise“ vor der Bestellung, nennt aber keine Seite. Ein Hinweis nur in den AGB reicht nach Einschätzung der IHK Berlin nicht, ein Footer-Link laut Händlerbund ebenfalls nicht. Naheliegend ist ein gut sichtbarer Platz auf jeder Produktseite, dazu die Mitteilung in der Bestellbestätigung. Ob ein Klick zum Aufklappen genügt, ist offen: Die Leitlinien der EU-Kommission zeigen diese Variante, der Händlerbund rät davon ab.

Brauche ich das GARAN-Label für meine Produkte?

Nur wenn der Hersteller ohne Aufpreis eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware gibt, die länger als zwei Jahre läuft, und dir das mitteilt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB). Bei eigener Marke oder Import in die EU bist du selbst Hersteller.

Darf ich die Mitteilung an meinen Shop anpassen?

Nein. Nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 ist keines ihrer Elemente editierbar, und online muss sie farbig sein. Nimm die deutsche Fassung aus dem Download der EU-Kommission, ohne Zuschnitt, Farbänderung, Logo oder eigene Übersetzung. Beim GARAN-Label trägst du nur Jahre, Marke und Modellkennung ein.

Was droht, wenn die Mitteilung fehlt?

Vor allem eine Abmahnung, etwa von Wettbewerbs- oder Verbraucherverbänden (§ 8 Abs. 3 UWG, §§ 2, 3 UKlaG). Mitbewerber können dafür keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG). Ein Bußgeld nach Art. 246e EGBGB gibt es nur bei weitverbreiteten Verstößen im Rahmen einer koordinierten EU-Durchsetzungsmaßnahme.

Weiterführendes

Gewährleistungshinweis und GARAN-Label, ohne Code.
Installiere Complimus, hinterlege längere Herstellergarantien pro Produkt und füge den Gewährleistungsblock über den Einrichtungsassistenten hinzu.
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